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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · In Kraft ab 1. Januar 2027

Commercial Court Berlin: Mehr Zuständigkeit für Firmenstreitigkeiten

Die Senatsverwaltung für Justiz hat eine Verordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt. Der Commercial Court Berlin und die Commercial Chambers am Landgericht Berlin II sind künftig auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa beim Erwerb von Unternehmen oder bei Streit zwischen einer Gesellschaft und ihren Leitungs- oder Aufsichtsorganen. Die Neuregelung greift für Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro und erlaubt Verfahren in deutscher und englischer Sprache. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und soll den Wirtschaftsstandort Berlin stärken, besonders für junge Unternehmen und Startups. Praktische Auswirkungen auf den Alltag der meisten Bürger*innen gibt es nicht, betroffen sind vor allem Unternehmen und Jurist*innen.

Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3523
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Veröffentlicht
04.09.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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