Commercial Court Berlin: Mehr Zuständigkeit für Firmenstreitigkeiten
Die Senatsverwaltung für Justiz hat eine Verordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt. Der Commercial Court Berlin und die Commercial Chambers am Landgericht Berlin II sind künftig auch für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa beim Erwerb von Unternehmen oder bei Streit zwischen einer Gesellschaft und ihren Leitungs- oder Aufsichtsorganen. Die Neuregelung greift für Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro und erlaubt Verfahren in deutscher und englischer Sprache. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und soll den Wirtschaftsstandort Berlin stärken, besonders für junge Unternehmen und Startups. Praktische Auswirkungen auf den Alltag der meisten Bürger*innen gibt es nicht, betroffen sind vor allem Unternehmen und Jurist*innen.