Berlin will Terror-Strafrecht verschärfen und Jugendstrafrecht anpassen
Der Berliner Senat will beim Bundesrat einen Entschließungsantrag einbringen, der das Strafrecht gegen Terrorgefahren verschärfen und das Jugendstrafrecht weiterentwickeln soll. Anlass ist der islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026, dessen Täter zuvor noch nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Berlin fordert erstens, dass künftig die Staatsschutzkammern der Landgerichte auch für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender zuständig sind. Zweitens soll die Reichweite von § 86 StGB auf verbotene Vereinigungen ohne Organisationsstruktur im Inland geprüft werden – nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2026. Drittens soll das Jugendstrafrecht fortentwickelt werden; über den Antrag entscheidet der Bundesrat, die Vorlage dient zunächst der Unterrichtung des Abgeordnetenhauses.