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Landesbeschluss Beschlossen Eingestellt am 17.10.2026 · Erlassen am 10. August 2026

Marienfelder Feldmark wird Landschaftsschutzgebiet

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat die Marienfelder Feldmark im Bezirk Tempelhof-Schöneberg per Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Das Gebiet liegt südlich des Schichauweges, reicht im Osten bis zur Egestorffstraße und im Süden und Westen bis zur Berliner Landesgrenze. Geschützt werden sollen Wälder, Wiesen, Äcker, Hecken, Gräben und Feldgehölze als Lebensraum für Vögel, Insekten, Reptilien und Fledermäuse sowie als klimawirksamer Ausgleichsraum. Für Grundstückseigentümer*innen und Landwirt*innen bedeutet das: Eingriffe, die den Charakter der Landschaft verändern, sind künftig nur noch eingeschränkt möglich. Die Verordnung ist am 10. August 2026 erlassen worden und mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Umwelt & Klima Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3486
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Umwelt
Veröffentlicht
10.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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