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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung erlassen am 11. August 2026

Neue Friedhofsgebühren in Berlin: Bestattung ab 342 Euro

Der Berliner Senat hat mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Friedhofsgebührenordnung die Gebühren für alle landeseigenen Friedhöfe neu geregelt (erlassen am 11. August 2026). Eine Erdbestattung kostet je nach Grabart künftig zwischen 342 und 428 Euro, eine Urnenbeisetzung zwischen 156 und 171 Euro. Hinzu kommt eine Friedhofsgrundgebühr von 575 Euro pro Bestattung für die Pflege der Anlage. Für Nutzungsrechte an Grabstätten fallen 39 bis 78 Euro Verwaltungsgebühr an. Gebührenfrei bleiben bestimmte Umbettungen sowie die Nutzung von Feierhallen durch Kirchengemeinden an kirchlichen Gedenk- und Trauertagen. Trauerfeiern kosten 187 Euro für 30 Minuten, auf dem Friedhof Rudow ermäßigt 145 Euro.

Soziales & Familie Neue Entscheidung Haushalt & Finanzen

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Abgaben
Veröffentlicht
11.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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