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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung erlassen am 11. August 2026

Carsharing-Parkgebühren bleiben bis Ende 2029 ermäßigt

Der Senat hat die Parkgebühren-Ordnung geändert: Carsharing-Fahrzeuge ohne feste Stationen bleiben weiterhin von reduzierten Parkgebühren befreit. Die bisherige Befristung bis zum 31. Dezember 2026 wird auf den 31. Dezember 2029 verlängert. Damit soll das stationslose Carsharing in ganz Berlin gefördert und der Umstieg vom eigenen Auto auf geteilte Fahrzeuge attraktiver gemacht werden. Besonders elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge sollen so günstiger bleiben. Die Regelung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Mobilität & Verkehr Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Abgaben
Veröffentlicht
11.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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