Straßenreinigung: Senat korrigiert Verordnung und Reinigungsklassen
Die Senatsverwaltung für Mobilität hat die 27. Verordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverzeichnisse erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt. Sie korrigiert redaktionelle Fehler der zuvor veröffentlichten 26. Verordnung und setzt die ursprünglich beabsichtigte Liste der Straßen und Reinigungsklassen neu fest. Dadurch kann sich ändern, wie häufig und in welcher Klasse einzelne Straßen künftig gereinigt werden. Für Anlieger*innen und Wirtschaftsunternehmen steigen die umlegbaren Kosten: 2026 um rund 0,11 Mio. Euro und 2027 um rund 0,21 Mio. Euro. Wie stark einzelne Haushalte belastet werden, ist laut Vorlage erst nach Neuberechnung der Gebühren durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe abschätzbar.
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