Bebauungsplan II-201da für Mitte und Moabit festgesetzt
Der Berliner Senat hat mit dieser Verordnung den Bebauungsplan II-201da für die Ortsteile Mitte und Moabit rechtskräftig festgesetzt. Ein Bebauungsplan regelt verbindlich, wie die Flächen im Plangebiet genutzt werden dürfen – etwa für Wohnen, Gewerbe, Grün- oder Verkehrsflächen. Für Anwohner*innen, Grundstückseigentümer*innen und Bauwillige heißt das: Künftige Bauvorhaben müssen sich an diese Vorgaben halten, Abweichungen sind nur über Ausnahmen oder Befreiungen möglich. Die Verordnung gilt, sobald sie im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet ist, und entfaltet damit unmittelbare Wirkung für alle betroffenen Grundstücke zwischen Mitte und Moabit.
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