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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Erlassen am 31. Juli 2026

Neue Praktikums- und Berufsorientierungsregeln für Berliner Schulen

Die Senatsverwaltung für Bildung hat per Verordnung die Berufsorientierung und das neue 'Duale Lernen' an Berliner Schulen neu geregelt. Künftig sind an Gymnasien zwei Praktika Pflicht, darunter ein mindestens zweiwöchiges Betriebspraktikum in Klasse 9 oder 10. An Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen absolvieren alle Schüler*innen mindestens ein dreiwöchiges Betriebspraktikum (meist Klasse 9) plus ein weiteres Praktikum von bis zu drei Wochen (meist Klasse 10). Das 'Duale Lernen' wird als verbindliches Unterrichtsprinzip verankert, das schulisches Lernen mit praktischen und beruflichen Kontexten verbindet; die Bedürfnisse von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen bei der Praktikumswahl berücksichtigt werden. Das Abgeordnetenhaus nimmt die bereits erlassene Verordnung nur zur Kenntnis – eine Abstimmung fand nicht statt.

Bildung & Schule Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Schulen
Veröffentlicht
31.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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