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Landesbeschluss Beschlossen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung vom Juli 2026, tritt am Tag nach Verkündung in Kraft

Bebauungsplan für den Hardenbergplatz in Charlottenburg festgesetzt

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Bebauungsplan 4-69c für den Hardenbergplatz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf festgesetzt. Der Plan umfasst rund 2,6 Hektar. Der mit Abstand größte Teil (80 Prozent) wird als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung 'ÖPNV-Verkehrsplatz und Stadtplatz' ausgewiesen, nur 8 Prozent sind normale Straßenverkehrsflächen. Da die betroffenen Grundstücke bereits dem Land Berlin gehören, entstehen keine Entschädigungsansprüche. Das Abgeordnetenhaus wurde über die Verordnung lediglich informiert – wie der Platz konkret neu gestaltet wird und was das kostet, entscheidet das Land Berlin separat.

Wohnen & Bauen Mobilität & Verkehr Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Städtebau
Veröffentlicht
24.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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