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Landesmeldung Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung vom 24. Juli 2026

Bebauungsplan 2-64 in Kreuzberg festgesetzt

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Bebauungsplan 2-64 in Kreuzberg festgesetzt. Er gilt für die westliche Teilfläche nördlich der Anhalter Straße und östlich der Stresemannstraße. Damit wird die zulässige bauliche Nutzung dieser Grundstücke verbindlich geregelt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Bauherrin stellt 184.000 Euro für Planungs- und Gutachterleistungen bereit. Für Privathaushalte und Unternehmen entstehen nach Angaben der Verwaltung keine Kosten.

Wohnen & Bauen Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Städtebau
Veröffentlicht
24.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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