Bebauungsplan 2-64 in Kreuzberg festgesetzt
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Bebauungsplan 2-64 in Kreuzberg festgesetzt. Er gilt für die westliche Teilfläche nördlich der Anhalter Straße und östlich der Stresemannstraße. Damit wird die zulässige bauliche Nutzung dieser Grundstücke verbindlich geregelt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Bauherrin stellt 184.000 Euro für Planungs- und Gutachterleistungen bereit. Für Privathaushalte und Unternehmen entstehen nach Angaben der Verwaltung keine Kosten.
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