Bebauungsplan 1-14-1 in Berlin-Mitte festgesetzt
Für den Ortsteil Mitte wurde der Bebauungsplan 1-14-1 per Verordnung festgesetzt. Damit wird verbindlich geregelt, wie die Grundstücke im Plangebiet künftig genutzt und bebaut werden dürfen – etwa Art und Umfang der Bebauung. Für Eigentümer*innen und Bauwillige bedeutet das: Bauvorhaben und Baugenehmigungen müssen sich an diesen Festsetzungen orientieren. Das Dokument ist das Plenarprotokoll der 90. Sitzung des Abgeordnetenhauses, in dem die Verordnung im Zusammenhang mit weiteren Themen der Stadtpolitik steht.
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