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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung erlassen am 28. Juli 2026, in Kraft nach Verkündung

Neue Regeln für Medizinstudienplätze an der Charité

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat die Kapazitätsverordnung geändert (34. Änderungsverordnung, erlassen am 28. Juli 2026). Bisher richtete sich die Zahl der Medizinstudienplätze im Modellstudiengang der Charité allein nach patientenbezogenen Faktoren wie Bettenzahl und ambulanten Kontakten. Künftig wird zusätzlich geprüft, ob das Lehrpersonal in der vorklinischen Medizin ausreicht. Ist die personelle Ausstattung der Engpass, wird die daraus errechnete – niedrigere – Zahl für die Zulassungen maßgeblich. Für Bewerber*innen kann das im Ergebnis weniger Studienplätze bedeuten; das Abgeordnetenhaus wurde über die bereits erlassene Verordnung nur informiert.

Bildung & Schule Gesundheit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Hochschulwesen
Veröffentlicht
28.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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