Neue Regeln für Medizinstudienplätze an der Charité
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat die Kapazitätsverordnung geändert (34. Änderungsverordnung, erlassen am 28. Juli 2026). Bisher richtete sich die Zahl der Medizinstudienplätze im Modellstudiengang der Charité allein nach patientenbezogenen Faktoren wie Bettenzahl und ambulanten Kontakten. Künftig wird zusätzlich geprüft, ob das Lehrpersonal in der vorklinischen Medizin ausreicht. Ist die personelle Ausstattung der Engpass, wird die daraus errechnete – niedrigere – Zahl für die Zulassungen maßgeblich. Für Bewerber*innen kann das im Ergebnis weniger Studienplätze bedeuten; das Abgeordnetenhaus wurde über die bereits erlassene Verordnung nur informiert.
Bildung & Schule
Gesundheit
Neue Entscheidung