Berlin regelt Datenschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat eine neue Verordnung erlassen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen Gesundheitsdienst regelt. Die Verordnung schafft die Grundlage für eine integrierte Gesundheitsberichterstattung: Gesundheitsämter, Senatsverwaltung und bezirkliche Planungseinheiten erstellen regelmäßig Statistiken aus pseudonymisierten oder anonymisierten Daten. Sie regelt auch die Weiterverarbeitung von Daten aus Schuleingangsuntersuchungen und die Arbeit bezirklicher Steuerungsgremien. Das Abgeordnetenhaus soll die Verordnung zur Kenntnis nehmen. Für Bürger*innen bedeutet das mehr einheitlichen Datenschutz bei der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten, aber auch, dass diese Daten für Gesundheitsberichte ausgewertet werden.