Neue Regeln für Lehrkräfte mit ausländischer Qualifikation
Die Senatsverwaltung für Bildung hat die Ausgleichsmaßnahmenverordnung geändert, die regelt, wie Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation in Berlin nachqualifiziert werden. Künftig ist nicht mehr die Senatsverwaltung, sondern das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen für die Ausgleichsmaßnahmen zuständig. Auch die Bezeichnungen der betreuenden Personen ändern sich: Aus Seminarleiter*innen werden Qualifizierungskoordinator*innen, aus Fachseminarleiter*innen werden Fachbegleiter*innen. Wer seine Deutschkenntnisse nicht rechtzeitig nachweist, muss künftig verpflichtend an einem begleitenden Sprachkurs teilnehmen. Die Verordnung wurde dem Abgeordnetenhaus nur zur Kenntnis gegeben, eine Abstimmung fand nicht statt.