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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Verordnung vom 9. Juli 2026

Neue Regeln für Lehrkräfte mit ausländischer Qualifikation

Die Senatsverwaltung für Bildung hat die Ausgleichsmaßnahmenverordnung geändert, die regelt, wie Lehrkräfte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation in Berlin nachqualifiziert werden. Künftig ist nicht mehr die Senatsverwaltung, sondern das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen für die Ausgleichsmaßnahmen zuständig. Auch die Bezeichnungen der betreuenden Personen ändern sich: Aus Seminarleiter*innen werden Qualifizierungskoordinator*innen, aus Fachseminarleiter*innen werden Fachbegleiter*innen. Wer seine Deutschkenntnisse nicht rechtzeitig nachweist, muss künftig verpflichtend an einem begleitenden Sprachkurs teilnehmen. Die Verordnung wurde dem Abgeordnetenhaus nur zur Kenntnis gegeben, eine Abstimmung fand nicht statt.

Bildung & Schule Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Schulen
Veröffentlicht
09.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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