Neue Verordnung regelt Ausbildung und Staatsprüfung von Lehrkräften
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine neue Verordnung für den Vorbereitungsdienst von Lehrkräften erlassen. Sie regelt die komplette Ausbildung angehender Lehrer*innen sowie die abschließende Staatsprüfung. Enthalten sind Regeln zu Bewerbung, Auswahl, Dauer und Beurteilungen sowie zu Prüfungsverfahren und Wiederholungsprüfungen. Das Abgeordnetenhaus nimmt die Verordnung nur zur Kenntnis und stimmt nicht darüber ab. Die Regeln gelten auch für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, mit dem der Lehrkräftebedarf gedeckt werden soll.
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