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Landesvorlage Eingereicht Eingestellt am 17.10.2026 · Landesverordnung Berlin, Stand 2026

Neue Schutzregeln für das Schöneberger Südgelände

Der Berliner Senat erlässt eine Verordnung, die die bestehenden Schutzregeln für das Schöneberger Südgelände ändert. Das Gebiet ist gleichzeitig Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Mit der Änderung wird neu festgelegt, was in dem Areal erlaubt und verboten ist – etwa Betreten, Wegenutzung, Bebauung oder Veranstaltungen. Für Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und Naturschützer*innen bedeutet das verbindliche Regeln für den Umgang mit dem beliebten Naherholungs- und Naturraum. Der genaue Inhalt der Änderung geht aus dem vorliegenden Dokument (Plenarprotokoll-Auszug) nicht im Detail hervor.

Umwelt & Klima Freizeit & Kultur Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Natur
Veröffentlicht
09.07.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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