Neue Schutzregeln für das Schöneberger Südgelände
Der Berliner Senat erlässt eine Verordnung, die die bestehenden Schutzregeln für das Schöneberger Südgelände ändert. Das Gebiet ist gleichzeitig Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Mit der Änderung wird neu festgelegt, was in dem Areal erlaubt und verboten ist – etwa Betreten, Wegenutzung, Bebauung oder Veranstaltungen. Für Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und Naturschützer*innen bedeutet das verbindliche Regeln für den Umgang mit dem beliebten Naherholungs- und Naturraum. Der genaue Inhalt der Änderung geht aus dem vorliegenden Dokument (Plenarprotokoll-Auszug) nicht im Detail hervor.
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