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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · Erlassen am 29. Juni 2026

Neue Regeln für Unterschriftslisten bei Volksbegehren in Berlin

Der Senat hat eine neue Abstimmungsordnung erlassen, die genau festlegt, wie Unterschriftenlisten für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide aussehen müssen. Festgeschrieben sind unter anderem das Format (A4 quer), die Pflichtangaben (Trägerin, Wortlaut, Kostenschätzung) und die Hinweise zu Alter, Wohnsitz und Datenschutz. Unterschriftsberechtigt ist, wer am Unterschriftstag mindestens 16 Jahre alt ist und seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Elektronische oder per Fax eingereichte Unterschriften sind ungültig. Die Verordnung schafft einheitliche, klare Regeln für alle künftigen Bürgerbegehren in Berlin.

Neue Entscheidung Bürgerbeteiligung

Quelldokument

Referenz
19/3458
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Gesellschaft, Bevölkerung
Veröffentlicht
29.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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