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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 17.10.2026 · Eingereicht am 18. August 2026

AfD fordert Jugendstrafrecht ab 12 Jahren nach CSD-Anschlag

Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day am 25. Juli 2026 fordert die AfD-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Reform des Jugendstrafrechts. Konkret soll die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre gesenkt, das Jugendstrafrecht auf unter 18-Jährige beschränkt und auf Heranwachsende bei schweren Gewalttaten künftig das allgemeine Strafrecht angewandt werden. Zusätzlich soll die Vorbewährung bei Staatsschutzdelikten wie §§ 89a, 89b, 89c und 129a StGB ausgeschlossen werden. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden; er liegt dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vor. Betroffen wären vor allem Kinder und Jugendliche sowie junge Straftäter*innen – die Vorschläge hätten bei Erfolg bundesweite Geltung.

Sicherheit & Ordnung Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3453
Typ
Antrag
Urheber
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien (federführend)
Fraktionen
AfD
Themengebiet
Kinder, Jugendliche
Veröffentlicht
17.08.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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