Dienstrechtsreform II: Neue Regeln für Berlins Beamt*innen
Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus den Entwurf für eine zweite Dienstrechtsreform vor. Kernpunkte: Ärztliche Eignungsuntersuchungen vor der Verbeamtung sollen vereinfacht und die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle entlastet werden, zudem sollen Vorgaben der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie auch für Beamt*innen gelten. Künftig soll es einen Ausgleich für Beamt*innen geben, die freiwillig aus dem Dienst ausscheiden, um im EU-Ausland zu arbeiten, damit sie gegenüber einem inländischen Dienstherrenwechsel nicht benachteiligt werden. Außerdem wird die elektronische Personalakte rechtlich ermöglicht, die Aufbewahrungsfrist für krankheitsbezogene Unterlagen verkürzt und die freie Heilfürsorge für weitere Nachwuchskräfte geöffnet. Der Entwurf wurde eingereicht, eine Entscheidung des Parlaments steht noch aus.