Berlin fordert niedrigere Grundsteuer für Kultur- und Freizeitstätten
Der Berliner Senat will über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten weniger Grundsteuer zahlen müssen. Die Vorlage wurde am 30. Juni 2026 vom Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Konkret soll der Bund regeln, dass dauerhaft unbebaute Teile eines Grundstücks steuerfrei bleiben, wenn das Grundstück tatsächlich als Kultur-, Freizeit- oder Begegnungsstätte genutzt wird. Damit soll verhindert werden, dass Eigentümer*innen ihre Flächen lieber bebauen oder nicht mehr an Clubs, Begegnungszentren und Strandbäder vermieten. Ob und wann der Bund eine solche Regelung tatsächlich umsetzt, ist offen.
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