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Landesmeldung Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 17.10.2026 · In Kraft ab 1. Juli 2026

Berlin weist Alexanderplatz, Görlitzer Park und Hermannplatz als kbO aus

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat per Verordnung festgelegt, welche Bereiche Berlins künftig als kriminalitätsbelastete Orte (kbO) gelten. Betroffen sind der Alexanderplatz, der Görlitzer Park mit dem Wrangelkiez sowie der Bereich Hermannplatz/Donaukiez. In diesen Arealen darf die Polizei Menschen ohne konkreten Verdacht kontrollieren und deren Identität feststellen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und wird dem Abgeordnetenhaus nur zur Kenntnisnahme vorgelegt – eine Zustimmung des Parlaments ist nicht erforderlich. Praktisch bedeutet das mehr Polizeipräsenz und mögliche Kontrollen für alle, die sich dort aufhalten, besonders aber für Obdachlose, Drogenkonsumierende und People of Color.

Sicherheit & Ordnung Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3388
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Innere Sicherheit
Veröffentlicht
17.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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