Neue Sonderpädagogik-Verordnung: Kleinklassen und Autismus-Schulen
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Vierte Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung erlassen. Sie führt 'Kleinklassen' als neue, zeitlich befristete Lerngruppen mit geringer Frequenz ein – der Besuch setzt die Zustimmung der Eltern voraus und soll nach Ablauf vorrangig zurück in eine Regelklasse führen. Zusätzlich können an allgemeinbildenden Schulen 'Auftragsschulen für Autismus' mit mindestens vier Klassen eingerichtet werden, die nur Kindern mit Förderstufe I oder II in den Schwerpunkten Autismus bzw. Geistige Entwicklung mit Autismus-Spektrum-Störung offenstehen. Bei Übernachfrage werden zuerst Geschwisterkinder, dann Kinder aus dem eigenen Bezirk berücksichtigt, danach entscheidet das Los. Außerdem werden die Regeln zur Schüler*innenbeförderung bei sonderpädagogischem Bedarf (ärztliche Stellungnahmen) angepasst.