Neuer Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Der Senat informiert das Abgeordnetenhaus über den geplanten Abschluss eines neuen Staatsvertrags zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel). Eine gemeinsame Überwachungsstelle der Länder soll rund um die Uhr Verstöße und technische Störungen melden und die zuständigen Stellen informieren. Bisher dient das System vor allem der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch; künftig soll es auch für die Polizeigesetze der Länder und ab April 2027 für das Gewaltschutzgesetz zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt genutzt werden. Die Gesamtkosten für alle Länder werden für 2026 auf rund 8 Mio. Euro, für 2027 auf rund 19 Mio. und für 2028 auf rund 20 Mio. Euro geschätzt; Berlins Anteil wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet.