Berlin ratifiziert Reform des rbb-Staatsvertrags
Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus ein Zustimmungsgesetz zum Ersten rbb-Änderungsstaatsvertrag vor, den der Regierende Bürgermeister am 18.06.2026 mit Brandenburg unterzeichnet hat. Der Vertrag schärft den Kernauftrag des rbb: Er soll künftig stärker über die Plenar- und Ausschusssitzungen beider Landesparlamente berichten und enger mit Bildungs- und Kultureinrichtungen zusammenarbeiten. Im Hörfunk werden die konkret beauftragten Angebote auf sechs reduziert, und die Leitung des Berliner Landesangebots entfällt. Die Änderungen sollen den rbb konsolidieren und effizienter machen, damit der Rundfunkbeitrag möglichst stabil bleibt. Die Ratifizierung durch Berlin steht noch aus, sie erfolgt über die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Gesetzentwurf.