Neuer Staatsvertrag ändert die Regeln für den rbb
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat dem Abgeordnetenhaus den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrags zur Kenntnis vorgelegt. Der rbb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Berlin und Brandenburg; der Staatsvertrag legt Aufgaben, Finanzierung und Kontrolle des Senders fest. Mit der Änderung werden diese Regeln angepasst. Das Parlament nimmt den Vertragstext zur Kenntnis, ohne ihn inhaltlich abzuändern. Welche konkreten Punkte (Programm, Beitrag, Gremien) geändert werden, geht aus dem vorliegenden Auszug nicht hervor.
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