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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 09.06.2026 · Vorgelegt am 18. Juni 2026

Neuer Staatsvertrag ändert die Regeln für den rbb

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat dem Abgeordnetenhaus den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des rbb-Staatsvertrags zur Kenntnis vorgelegt. Der rbb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk für Berlin und Brandenburg; der Staatsvertrag legt Aufgaben, Finanzierung und Kontrolle des Senders fest. Mit der Änderung werden diese Regeln angepasst. Das Parlament nimmt den Vertragstext zur Kenntnis, ohne ihn inhaltlich abzuändern. Welche konkreten Punkte (Programm, Beitrag, Gremien) geändert werden, geht aus dem vorliegenden Auszug nicht hervor.

Freizeit & Kultur Digitales Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3296
Typ
Vorlage zur Kenntnisnahme
Urheber
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien
Themengebiet
Rundfunk, Fernsehen
Veröffentlicht
02.06.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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