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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Eingereicht am 27. Mai 2026

Rettungsdienst: Fehlfahrten-Kosten sollen auf alle Gebührenzahler umgelegt werden

CDU und SPD wollen das Berliner Rettungsdienstgesetz ändern. Künftig sollen die Kosten für sogenannte Fehlfahrten – also Einsätze, bei denen niemand angetroffen wird oder die abgebrochen werden, weil andere Rettungsmittel bereits vor Ort sind – auf alle Gebührenzahler*innen des Rettungsdienstes anteilig umgelegt werden. Bisher trugen diese Kosten die Allgemeinheit (Steuerzahler), künftig zahlen sie die Patient*innen mit. Die Gebührenpflicht wird bereits durch die Alarmierung ausgelöst – auch wenn kein Transport gewünscht oder nötig ist. Verstirbt eine Patientin vor Eintreffen des Rettungswagens, gehen die Gebühren auf die Erben über.

Gesundheit Sicherheit & Ordnung Neue Entscheidung Haushalt & Finanzen

Quelldokument

Referenz
19/3275
Typ
Antrag (Gesetzentwurf)
Urheber
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Fraktionen
CDU, SPD
Themengebiet
Rettungswesen
Veröffentlicht
27.05.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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