Rettungsdienst: Fehlfahrten-Kosten sollen auf alle Gebührenzahler umgelegt werden
CDU und SPD wollen das Berliner Rettungsdienstgesetz ändern. Künftig sollen die Kosten für sogenannte Fehlfahrten – also Einsätze, bei denen niemand angetroffen wird oder die abgebrochen werden, weil andere Rettungsmittel bereits vor Ort sind – auf alle Gebührenzahler*innen des Rettungsdienstes anteilig umgelegt werden. Bisher trugen diese Kosten die Allgemeinheit (Steuerzahler), künftig zahlen sie die Patient*innen mit. Die Gebührenpflicht wird bereits durch die Alarmierung ausgelöst – auch wenn kein Transport gewünscht oder nötig ist. Verstirbt eine Patientin vor Eintreffen des Rettungswagens, gehen die Gebühren auf die Erben über.
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