Neues Gaststättengesetz: Anzeigepflicht und Außengastronomie
CDU und SPD haben im Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf für ein neues Berliner Gaststättengesetz eingereicht. Wer eine Gaststätte eröffnen will, muss dies künftig mindestens sechs Wochen vorher online anzeigen – mit Angaben zu Betriebsart, Alkoholausschank, Außengastronomie, Toiletten und Barrierefreiheit. Die Anzeigedaten werden automatisch an Bauaufsicht, Lebensmittelaufsicht und Straßenverkehrsbehörden weitergeleitet, damit Genehmigungen schneller abgestimmt werden können. Die Regeln gelten künftig auch für Vereine und Gesellschaften, die Alkohol ausschenken, selbst wenn sie kein Gewerbe betreiben. Der Entwurf ist noch nicht abgestimmt und muss noch durch das Parlament.
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