Bericht zur Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung 2022/2023
Der Senat hat den Bericht zur Beschäftigung von Menschen mit schwerer Behinderung in der Berliner Verwaltung für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt. Dieser zeigt, inwieweit die gesetzliche Beschäftigungspflicht durch die Haupt- und Bezirksverwaltungen erfüllt wurde. Der Bericht enthält Daten zu unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen, gezahlten Ausgleichsabgaben und dem Frauenanteil unter den Beschäftigten mit Behinderung. Zudem werden konkrete Maßnahmen wie Mentoring-Programme, E-Learnings und ein verbessertes Personalmarketing vorgestellt, um die Quote künftig zu erhöhen.
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