Erbbaurecht für B.-Traven-Gemeinschaftsschule in Spandau gesichert
Der Hauptausschuss hat einstimmig die Bestellung eines Erbbaurechts für das Grundstück der B.-Traven-Gemeinschaftsschule im Recklinghauser Weg 26 empfohlen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für den dauerhaften Betrieb und die Nutzung des Schulgeländes durch das Land Berlin festgeschrieben. Für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern bedeutet dies Planungssicherheit für ihren Schulstandort. Die Entscheidung fiel ohne Gegenstimmen über alle Fraktionen hinweg.
Bildung & Schule
Neue Entscheidung
Haushalt & Finanzen