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Landesbeschluss Beschlossen Eingestellt am 04.06.2026 · Beschlossen am 07. Mai 2026

Erbbaurecht für B.-Traven-Gemeinschaftsschule in Spandau gesichert

Der Hauptausschuss hat einstimmig die Bestellung eines Erbbaurechts für das Grundstück der B.-Traven-Gemeinschaftsschule im Recklinghauser Weg 26 empfohlen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für den dauerhaften Betrieb und die Nutzung des Schulgeländes durch das Land Berlin festgeschrieben. Für Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern bedeutet dies Planungssicherheit für ihren Schulstandort. Die Entscheidung fiel ohne Gegenstimmen über alle Fraktionen hinweg.

Bildung & Schule Neue Entscheidung Haushalt & Finanzen

Quelldokument

Referenz
19/3199
Typ
Beschlussempfehlung
Urheber
Hauptausschuss
Fraktionen
CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD
Themengebiet
Öffentliches Vermögen
Veröffentlicht
29.04.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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