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Landesvorlage Stadtweit In Beratung Eingestellt am 04.06.2026 · Anhörung am 11. Mai 2026

Neues Wohnraumsicherungsgesetz soll Mieter*innen besser schützen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat das neue Wohnraumsicherungsgesetz des Senats beraten. Es soll bestehenden Wohnraum besser schützen, eine zweckgerechte Nutzung sicherstellen und bestehende Regeln strenger durchsetzen. Künftig muss bei der Untervermietung von Sozialwohnungen nachgewiesen werden, dass die Untermieter*innen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Außerdem sollen Treuhänder zur Sanierung von Problemimmobilien ('Schrottimmobilien') schneller und rechtssicher eingesetzt werden können. Neben dem Senatsentwurf wurden Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen zum Mieterschutz angehört; eine Entscheidung fiel noch nicht.

Wohnen & Bauen Laufendes Verfahren

Quelldokument

Referenz
19/3195
Typ
Antrag
Urheber
Hauptausschuss
Fraktionen
Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
29.04.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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