Neues Wohnraumsicherungsgesetz soll Mieter*innen besser schützen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat das neue Wohnraumsicherungsgesetz des Senats beraten. Es soll bestehenden Wohnraum besser schützen, eine zweckgerechte Nutzung sicherstellen und bestehende Regeln strenger durchsetzen. Künftig muss bei der Untervermietung von Sozialwohnungen nachgewiesen werden, dass die Untermieter*innen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Außerdem sollen Treuhänder zur Sanierung von Problemimmobilien ('Schrottimmobilien') schneller und rechtssicher eingesetzt werden können. Neben dem Senatsentwurf wurden Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen zum Mieterschutz angehört; eine Entscheidung fiel noch nicht.
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