Berlin: Gesetzentwurf für Gewalthilfe und Schutz vor häuslicher Gewalt
Die CDU und SPD haben einen Gesetzentwurf für ein Berliner Gewalthilfegesetz eingereicht. Ziel ist ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, das Schutz, Beratung und Prävention umfasst. Ab 2032 soll ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz- und Beratungsangebote bestehen. Der Senat muss bis 2031 eine Gewalthilfeplanung mit Finanzierungskonzept vorlegen und alle fünf Jahre fortschreiben. Eine zentrale Stelle wird eingerichtet, die die Angebote koordiniert und vernetzt.
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