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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Eingereicht am 29. April 2026

Vergabegesetz: Höhere Schwellenwerte, Mindestlohn steigt auf 15,58 Euro

CDU und SPD wollen das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ändern. Die Wertgrenzen für vereinfachte Vergaben werden deutlich angehoben: bei Bauleistungen von 50.000 auf 500.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 auf 75.000 Euro. Das Vergabemindestentgelt steigt von 13,00 Euro auf 14,84 Euro ab Januar 2026 und auf 15,58 Euro ab Januar 2027. Die Tariftreuepflicht gilt künftig schon ab einem Auftragswert von 1.000 Euro. Ziel ist laut Entwurf, kleine und mittelständische Unternehmen sowie soziale und umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Aufträgen zu stärken.

Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3192
Typ
Antrag (Gesetzentwurf)
Urheber
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Fraktionen
CDU, SPD
Themengebiet
Gewerbliche Wirtschaft, Industrie
Veröffentlicht
29.04.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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