Vergabegesetz: Höhere Schwellenwerte, Mindestlohn steigt auf 15,58 Euro
CDU und SPD wollen das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ändern. Die Wertgrenzen für vereinfachte Vergaben werden deutlich angehoben: bei Bauleistungen von 50.000 auf 500.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 auf 75.000 Euro. Das Vergabemindestentgelt steigt von 13,00 Euro auf 14,84 Euro ab Januar 2026 und auf 15,58 Euro ab Januar 2027. Die Tariftreuepflicht gilt künftig schon ab einem Auftragswert von 1.000 Euro. Ziel ist laut Entwurf, kleine und mittelständische Unternehmen sowie soziale und umweltbezogene Kriterien bei öffentlichen Aufträgen zu stärken.
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