← Übersicht
Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Vorgelegt am 29. April 2026

Berlin passt Zweckentfremdungsverbot an EU-Regeln für Ferienwohnungen an

Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus eine Gesetzesänderung vor, mit der das Berliner Zweckentfremdungsverbot an die EU-Verordnung 2024/1028 angepasst wird. Künftig müssen Online-Plattformen wie Airbnb ihre Daten in festen Abständen an eine zentrale digitale Stelle (künftig die Bundesnetzagentur) melden – bislang verweigerten sie meist die Herausgabe der Daten hinter den Registriernummern. Die Bezirksämter erhalten dadurch endlich Zugriff darauf, wer welchen Wohnraum als Ferienwohnung anbietet und ob dafür eine Genehmigung vorliegt. Ziel ist es, illegal zweckentfremdeten Wohnraum wirksamer zu verfolgen und dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen zu erhalten. Zusätzliche Kosten für Privathaushalte, Unternehmen oder das Land entstehen nach Angaben des Senats nicht.

Wohnen & Bauen Digitales Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3186
Typ
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)
Urheber
Hauptausschuss
Themengebiet
Wohnungswesen
Veröffentlicht
28.04.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
Originaldokument ansehen →