Richter und Staatsanwälte werden künftig alle drei Jahre beurteilt
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz verkürzt den Zeitraum für die regelmäßige Leistungsbewertung von Richter*innen und Staatsanwält*innen von fünf auf drei Jahre. Damit sollen Eignung und Leistung des Justizpersonals häufiger und aktueller überprüft werden, um Beförderungen gerechter zu gestalten. Zudem wurden die Vorschriften zur besseren Einbindung schwerbehinderter Menschen in den Beurteilungsprozess angepasst. Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft, wobei der erste große Stichtag für die Prüfungen der 30. April 2027 ist.
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