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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Gesetzentwurf eingereicht am 1. April 2026

Widerspruchsbeiräte in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe sollen weg

Der Berliner Senat hat dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Widerspruchsbeiräte in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe abschaffen soll. Diese Beiräte müssen derzeit vor jeder ablehnenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren angehört werden, haben aber nur beratende Funktion und ändern die Haltung der Verwaltung nur selten. Durch den Wegfall sollen Widerspruchsverfahren schneller entschieden werden und die Bezirkssozialämter weniger Arbeitsaufwand für Sitzungen, Einladungen und Entschädigungen haben. Betroffene Bezieher*innen von Sozialhilfe und Eingliederungshilfe können weiterhin Widerspruch einlegen und klagen, verlieren aber die Beteiligung sozial erfahrener Dritter. Der Beschluss des Abgeordnetenhauses steht noch aus.

Gesundheit Soziales & Familie Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3106
Typ
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)
Urheber
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Themengebiet
Sozialleistungen
Veröffentlicht
31.03.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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