Widerspruchsbeiräte in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe sollen weg
Der Berliner Senat hat dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Widerspruchsbeiräte in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe abschaffen soll. Diese Beiräte müssen derzeit vor jeder ablehnenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren angehört werden, haben aber nur beratende Funktion und ändern die Haltung der Verwaltung nur selten. Durch den Wegfall sollen Widerspruchsverfahren schneller entschieden werden und die Bezirkssozialämter weniger Arbeitsaufwand für Sitzungen, Einladungen und Entschädigungen haben. Betroffene Bezieher*innen von Sozialhilfe und Eingliederungshilfe können weiterhin Widerspruch einlegen und klagen, verlieren aber die Beteiligung sozial erfahrener Dritter. Der Beschluss des Abgeordnetenhauses steht noch aus.