Schulgesetz-Änderung: Neue Regeln für Mitbestimmung und Autismus-Klassen
Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus den Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vor. Geplant sind einheitliche und längere Wahl- und Amtszeiten in den schulischen Gremien, damit Eltern- und Schülervertretungen kontinuierlicher arbeiten können. Der Landesschulbeirat soll künftig eine fachkundige Vertretung von LSBTIQ+-Organisationen erhalten. Eltern- und Schülervertretungen sollen von Klassen- und Jahrgangskonferenzen ausgeschlossen werden, wenn es um Nachteilsausgleich und Notenschutz geht, um die persönlichen Daten der betroffenen Kinder zu schützen. Gestrichen werden die inzwischen gegenstandslosen Regelungen zur Altenpflege-Ausbildung; neu geregelt werden soll außerdem die Elternkostenbeteiligung für die an allgemeinen Schulen eingerichteten Kleinklassen für Autismus und die Klassen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die bisher in der Praxis existieren, aber im Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz nicht erfasst sind.