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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Vorgelegt am 1. April 2026

Schulgesetz-Änderung: Neue Regeln für Mitbestimmung und Autismus-Klassen

Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus den Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vor. Geplant sind einheitliche und längere Wahl- und Amtszeiten in den schulischen Gremien, damit Eltern- und Schülervertretungen kontinuierlicher arbeiten können. Der Landesschulbeirat soll künftig eine fachkundige Vertretung von LSBTIQ+-Organisationen erhalten. Eltern- und Schülervertretungen sollen von Klassen- und Jahrgangskonferenzen ausgeschlossen werden, wenn es um Nachteilsausgleich und Notenschutz geht, um die persönlichen Daten der betroffenen Kinder zu schützen. Gestrichen werden die inzwischen gegenstandslosen Regelungen zur Altenpflege-Ausbildung; neu geregelt werden soll außerdem die Elternkostenbeteiligung für die an allgemeinen Schulen eingerichteten Kleinklassen für Autismus und die Klassen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die bisher in der Praxis existieren, aber im Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz nicht erfasst sind.

Bildung & Schule Soziales & Familie Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3105
Typ
Vorlage zur Beschlussfassung (Gesetzentwurf)
Urheber
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Fraktionen
SPD
Themengebiet
Schulen
Veröffentlicht
31.03.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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