Strengere Regeln für Bauarbeiten in munitionsbelasteten Gebieten
Der Berliner Senat hat die Kampfmittelverordnung verschärft, um den Schutz vor Weltkriegsmunition bei Bauvorhaben zu verbessern. Werden bei Bauarbeiten konkrete Hinweise auf Munition wie Bombentrichter oder Schützengräben gefunden, gilt dies nun als inakzeptables Risiko und erfordert zwingend die Hinzuziehung von Fachbetrieben. Diese Unternehmen müssen ihre Arbeiten vorab elektronisch anmelden und nach Abschluss detaillierte digitale Berichte mit präzisen Standortkoordinaten einreichen. Für Bauherr*innen bedeutet dies strengere Sicherheitsauflagen und eine verbesserte Dokumentation der Kampfmittelfreiheit auf Grundstücken.
Wohnen & Bauen
Sicherheit & Ordnung
Neue Entscheidung