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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 04.06.2026 · Veröffentlicht am 17. März 2026

Strengere Regeln für Bauarbeiten in munitionsbelasteten Gebieten

Der Berliner Senat hat die Kampfmittelverordnung verschärft, um den Schutz vor Weltkriegsmunition bei Bauvorhaben zu verbessern. Werden bei Bauarbeiten konkrete Hinweise auf Munition wie Bombentrichter oder Schützengräben gefunden, gilt dies nun als inakzeptables Risiko und erfordert zwingend die Hinzuziehung von Fachbetrieben. Diese Unternehmen müssen ihre Arbeiten vorab elektronisch anmelden und nach Abschluss detaillierte digitale Berichte mit präzisen Standortkoordinaten einreichen. Für Bauherr*innen bedeutet dies strengere Sicherheitsauflagen und eine verbesserte Dokumentation der Kampfmittelfreiheit auf Grundstücken.

Wohnen & Bauen Sicherheit & Ordnung Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/3077
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Innere Sicherheit
Veröffentlicht
17.03.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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