Widerspruchsbeiräte für Sozialhilfe sollen gesetzlich verankert werden
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bringen einen Gesetzentwurf ein, der die Widerspruchsbeiräte für die Sozialhilfe nach dem SGB XII in jedem Berliner Bezirk gesetzlich verankern soll. Diese Beiräte müssen gehört werden, bevor die Bezirksverwaltung über einen Widerspruch gegen die Ablehnung oder Kürzung von Sozialhilfe entscheidet. Hintergrund ist, dass mit der Ersetzung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes durch das Landesorganisationsgesetz die bisherige Regelung wegzufallen droht. Künftig sollen im Beirat drei Bezirksverordnete, eine Gewerkschaftsvertretung, drei Vertretungen von Bedürftigen-Vereinigungen, zwei Migrant*innenorganisationen und fünf Vertretungen von Menschen mit Behinderungen mitwirken. Damit soll die beratende Beteiligung sozial erfahrener Dritter sowie eine einheitliche Praxis in allen Bezirken sichergestellt werden. Eine inhaltliche Reform soll erst nach Beteiligung der Betroffenen und fachpolitischer Debatte erfolgen.