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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 04.06.2026 · Eingereicht am 16. Februar 2026

Gesetzentwurf: Berlin soll ab 2035 nur Open-Source-Software nutzen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für ein "Berliner Open-Source-Gesetz" eingebracht (Drucksache 19/2963). Kerninhalt: Ab dem 1. Januar 2035 soll die Berliner Verwaltung für verfahrensunabhängige und verfahrensübergreifende IT- und E-Government-Anwendungen nur noch Open-Source-Software einsetzen. Wird solche Software von Behörden weiterentwickelt, muss der Quellcode grundsätzlich veröffentlicht werden – außer wenn Sicherheitsbelange, Lizenzrecht oder technische und wirtschaftliche Gründe entgegenstehen; dann ist er verwaltungsintern ("Inner Source") bereitzustellen. Zusätzlich soll die Landesregierung jedes Jahr zum 1. Januar einen Bericht über bestehende Abhängigkeiten von proprietärer Software und geplante Maßnahmen zur digitalen Souveränität vorlegen. Einen Beschluss gibt es noch nicht – der Entwurf ist bislang nur eingebracht.

Digitales Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2963
Typ
Antrag (Gesetzentwurf)
Urheber
Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz
Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen
Themengebiet
Informations- und Kommunikationstechnologien
Veröffentlicht
13.02.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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