Berlin passt Regeln zur Überprüfung von Geflüchteten an
Der Senat plant, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) mit neuen Aufgaben bei der Überprüfung von Geflüchteten zu betrauen. Das Amt soll künftig für Identitätsprüfungen und Gesundheitskontrollen zuständig sein, um die Polizei und Gesundheitsämter zu entlasten. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird eine spezielle Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit durch die Jugendverwaltung eingeführt. Diese Änderungen dienen der Umsetzung neuer EU-Vorgaben und sollen die Aufnahmeverfahren effizienter gestalten.
Gesundheit
Soziales & Familie
Sicherheit & Ordnung
Neue Entscheidung
Laufendes Verfahren