Finanzamt führt digitale Akten für Steuerstrafverfahren ein
Die Berliner Finanzverwaltung stellt ihre Aktenführung bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ab dem 1. Januar 2026 auf ein digitales System um. Während einer Übergangsfrist bis Ende 2026 können Akten noch in Papierform weitergeführt oder neu angelegt werden. Das neue Verfahren soll die Bearbeitung effizienter machen und den Aktenaustausch zwischen Behörden erleichtern. Für Bürger*innen bedeutet dies langfristig eine modernere Verwaltung, wobei die genutzte Software barrierefrei gestaltet sein muss.
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