Altersgrenzen für Polizei fallen und Aufstieg wird erleichtert
Der Berliner Senat hat die speziellen Höchstaltersgrenzen für die Einstellung bei der Polizei abgeschafft. Zukünftig gelten die allgemeinen, flexibleren Altersgrenzen des Landesbeamtengesetzes, um die Personalgewinnung zu erleichtern. Polizist*innen mit Masterabschluss oder zweitem Staatsexamen können nun einfacher in den höheren Dienst aufsteigen. Zudem erhalten diese Personen künftig direkt zu Beginn des Aufstiegsverfahrens Dienstbezeichnungen wie „Polizeirät*in“. Dies soll die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahnen deutlich verbessern.
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