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Landesbeschluss Stadtweit Beschlossen Eingestellt am 03.06.2026 · Erlassen am 20. Januar 2026

Altersgrenzen für Polizei fallen und Aufstieg wird erleichtert

Der Berliner Senat hat die speziellen Höchstaltersgrenzen für die Einstellung bei der Polizei abgeschafft. Zukünftig gelten die allgemeinen, flexibleren Altersgrenzen des Landesbeamtengesetzes, um die Personalgewinnung zu erleichtern. Polizist*innen mit Masterabschluss oder zweitem Staatsexamen können nun einfacher in den höheren Dienst aufsteigen. Zudem erhalten diese Personen künftig direkt zu Beginn des Aufstiegsverfahrens Dienstbezeichnungen wie „Polizeirät*in“. Dies soll die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahnen deutlich verbessern.

Sicherheit & Ordnung Wirtschaft & Arbeit Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2943
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Öffentlicher Dienst
Veröffentlicht
20.01.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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