Einsatz von Streusalz bei extremem Glatteis soll erlaubt werden
Die Fraktionen von CDU und SPD schlagen eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vor. In extremen Wetterlagen wie Blitzeis soll die Senatsverwaltung künftig Ausnahmen vom Streusalzverbot zulassen können, um die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen. Zudem kann das Land Berlin die BSR künftig direkt mit dem Winterdienst beauftragen, wenn Anwohner*innen ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen, und ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Dies soll sicherstellen, dass Gehwege bei gefährlicher Glätte schneller und professioneller geräumt werden.
Umwelt & Klima
Sicherheit & Ordnung
Mobilität & Verkehr
Neue Entscheidung
Laufendes Verfahren