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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 03.06.2026 · Vom Senat beschlossen am 27. Januar 2026

Härteres Vorgehen gegen Mietautos bei Drogenkriminalität und Rasern

Der Berliner Senat bringt ein Gesetz in den Bundesrat ein, um die Beschlagnahmung von Tatfahrzeugen deutlich zu erleichtern. Bisher können Autos von Vermietfirmen oft nicht eingezogen werden, wenn sie für Drogenkurierfahrten oder illegale Rennen genutzt wurden, da den Vermietern Vorsatz schwer nachweisbar ist. Künftig soll bereits einfache Fahrlässigkeit der Vermieter ausreichen, um die Fahrzeuge dauerhaft einzuziehen. Ziel ist es, das Geschäftsmodell von Firmen zu zerschlagen, die gezielt PS-starke Autos an Straftäter*innen überlassen.

Sicherheit & Ordnung Mobilität & Verkehr Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2925
Typ
Vorlage zur Kenntnisnahme
Urheber
Berlin
Themengebiet
Straßenverkehr
Veröffentlicht
27.01.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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