Härteres Vorgehen gegen Mietautos bei Drogenkriminalität und Rasern
Der Berliner Senat bringt ein Gesetz in den Bundesrat ein, um die Beschlagnahmung von Tatfahrzeugen deutlich zu erleichtern. Bisher können Autos von Vermietfirmen oft nicht eingezogen werden, wenn sie für Drogenkurierfahrten oder illegale Rennen genutzt wurden, da den Vermietern Vorsatz schwer nachweisbar ist. Künftig soll bereits einfache Fahrlässigkeit der Vermieter ausreichen, um die Fahrzeuge dauerhaft einzuziehen. Ziel ist es, das Geschäftsmodell von Firmen zu zerschlagen, die gezielt PS-starke Autos an Straftäter*innen überlassen.
Sicherheit & Ordnung
Mobilität & Verkehr
Neue Entscheidung