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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 04.06.2026 · Tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

Übergangsfrist für digitale Gerichtsakten bis Ende 2026 verlängert

Die Berliner Justizverwaltung erlaubt den Gerichten, Gerichtsakten in bestimmten Verfahren noch bis Ende 2026 in Papierform zu führen. Eigentlich schreibt das Bundesrecht die digitale Akte bereits ab Januar 2026 vor, Berlin nutzt jedoch eine Ausnahmefrist für die technische Umstellung. Betroffen sind alle Berliner Amtsgerichte, darunter Mitte, Tiergarten und Schöneberg. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass ihre rechtlichen Angelegenheiten im Übergangsjahr 2026 je nach Gericht noch herkömmlich auf Papier bearbeitet werden können.

Sicherheit & Ordnung Digitales Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2868
Typ
Verordnung
Urheber
Berlin
Themengebiet
Informations- und Kommunikationstechnologien
Veröffentlicht
12.12.2025
Ebene
Landesebene (Berlin)
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