Übergangsfrist für digitale Gerichtsakten bis Ende 2026 verlängert
Die Berliner Justizverwaltung erlaubt den Gerichten, Gerichtsakten in bestimmten Verfahren noch bis Ende 2026 in Papierform zu führen. Eigentlich schreibt das Bundesrecht die digitale Akte bereits ab Januar 2026 vor, Berlin nutzt jedoch eine Ausnahmefrist für die technische Umstellung. Betroffen sind alle Berliner Amtsgerichte, darunter Mitte, Tiergarten und Schöneberg. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass ihre rechtlichen Angelegenheiten im Übergangsjahr 2026 je nach Gericht noch herkömmlich auf Papier bearbeitet werden können.
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