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Landesmeldung Stadtweit Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 04.06.2026 · In Kraft getreten am 1. Januar 2025

Berliner Bezirke müssen Familienförderpläne mit Bürgerbeteiligung erstellen

Die Senatsverwaltung hat neue Regeln für die Planung von Familienförderung erlassen. Ab 2026 müssen alle Berliner Bezirke alle vier Jahre Pläne vorlegen, die genau beschreiben, welche Angebote für Familien existieren und wo Bedarf nachgebessert werden muss. Besonders wichtig: Familien müssen bei der Erstellung dieser Pläne direkt beteiligt werden. Das Ziel ist eine bessere Qualität und einheitliche Standards für Beratungs- und Unterstützungsangebote in der ganzen Stadt.

Bildung & Schule Soziales & Familie Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2868
Typ
Verordnung
Urheber
Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Themengebiet
Lebensgemeinschaften
Veröffentlicht
12.12.2025
Ebene
Landesebene (Berlin)
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