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Landesmeldung Zur Kenntnis genommen Eingestellt am 04.06.2026 · Erlassen am 16. Dezember 2025

Gedenkort für Polen als besonders geschützter Versammlungsort bestimmt

Der Berliner Senat hat den „Gedenkort für Polen 1939–1945“ auf dem Gelände der ehemaligen Kroll-Oper als besonders symbolträchtigen Ort eingestuft. Durch diese neue Verordnung können Versammlungen dort leichter eingeschränkt oder verboten werden, um die Würde der Opfer des Nationalsozialismus zu schützen. Das Denkmal erinnert an die über fünf Millionen polnischen Bürger*innen, die durch die deutsche Besatzung ihr Leben verloren. Für Bürger*innen bedeutet dies, dass provokative Kundgebungen, die das Gedenken stören könnten, an diesem Ort künftig rechtlich effektiver verhindert werden können.

Sicherheit & Ordnung Freizeit & Kultur Neue Entscheidung

Quelldokument

Referenz
19/2868
Typ
Verordnung
Urheber
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
Themengebiet
Ordnungsrecht
Veröffentlicht
16.12.2025
Ebene
Landesebene (Berlin)
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