Rahmenregeln für Vergesellschaftungen in Berlin vorgeschlagen
Die Fraktionen von CDU und SPD haben ein Rahmengesetz vorgelegt, das Bedingungen für zukünftige Vergesellschaftungen in Berlin festlegt. Das Gesetz bestimmt, dass solche Maßnahmen dem Gemeinwohl dienen müssen und nur gegen eine angemessene Entschädigung zulässig sind, die sich am Verkehrswert orientiert. Zudem darf die Leistungsfähigkeit des Berliner Haushalts nicht dauerhaft eingeschränkt werden. Konkrete Vergesellschaftungen, zum Beispiel von Wohnraum, müssten zukünftig durch jeweils eigene, spezifische Gesetze beschlossen werden.
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