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Landesvorlage Stadtweit Eingereicht Eingestellt am 03.06.2026 · Eingereicht am 18. Dezember 2025

Rahmenregeln für Vergesellschaftungen in Berlin vorgeschlagen

Die Fraktionen von CDU und SPD haben ein Rahmengesetz vorgelegt, das Bedingungen für zukünftige Vergesellschaftungen in Berlin festlegt. Das Gesetz bestimmt, dass solche Maßnahmen dem Gemeinwohl dienen müssen und nur gegen eine angemessene Entschädigung zulässig sind, die sich am Verkehrswert orientiert. Zudem darf die Leistungsfähigkeit des Berliner Haushalts nicht dauerhaft eingeschränkt werden. Konkrete Vergesellschaftungen, zum Beispiel von Wohnraum, müssten zukünftig durch jeweils eigene, spezifische Gesetze beschlossen werden.

Wohnen & Bauen Wirtschaft & Arbeit Laufendes Verfahren

Quelldokument

Referenz
19/2842
Typ
Antrag (Gesetzentwurf)
Urheber
Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz
Fraktionen
CDU, SPD
Themengebiet
Städtebau
Veröffentlicht
17.12.2025
Ebene
Landesebene (Berlin)
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