Neues Gesetz soll Berliner Kleingärten dauerhaft vor Bebauung schützen
Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen dauerhaft zu erhalten. Bisher sind etwa 8.250 Kleingärten bedroht, da für sie nach dem Jahr 2030 keine Schutzfristen mehr gelten und die Flächen für Wohnungsbau oder Infrastruktur genutzt werden könnten. Das Gesetz sieht eine rechtliche Selbstbindung des Landes vor, diese Grünflächen als wichtige Erholungs- und Naturräume zu schützen. Für Pächter*innen bedeutet dies langfristige Sicherheit, dass ihre Gärten nicht zugunsten anderer Bauvorhaben geräumt werden.
Wohnen & Bauen
Umwelt & Klima
Freizeit & Kultur
Neue Entscheidung
Laufendes Verfahren