Senat: Verfahren für Wechsel der Ganztagsbetreuung zu freien Trägern in Arbeit
Die Linke-Abgeordnete Franziska Brychcy fragt nach dem Stand bei der Umstellung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) an Grundschulen von öffentlichem Personal auf freie Träger. Der Senat antwortet, dass die überarbeitete Verfahrensbeschreibung noch mit den Beschäftigtenvertretungen (Gesamtpersonalrat, Frauenvertretung, Vertrauensperson) abgestimmt wird und erst danach über die Fachaufsichten an die Schulen geht. Ein Trägerwechsel kann auch genehmigt werden, wenn eine Weiterbeschäftigung nur in einer nicht angrenzenden Region möglich ist; die individuelle Zumutbarkeit (Arbeitsweg, familiäre Belange) wird in persönlichen Gesprächen im Personalentwicklungskonzept festgehalten. Die Auswahl eines freien Trägers erfolgt laut Senat stets über ein Interessenbekundungsverfahren, das die Schule nach Erhalt des Genehmigungsschreibens startet. Die Trägerverträge ordnet der Senat als nichtwirtschaftliche Kooperation auf Grundlage des Schulgesetzes ein, nicht als klassisches Vergabeverfahren.