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Landesmeldung Stadtweit Beantwortet Eingestellt am 17.10.2026 · Antwort vom 2. Oktober 2026

Senat: Verfahren für Wechsel der Ganztagsbetreuung zu freien Trägern in Arbeit

Die Linke-Abgeordnete Franziska Brychcy fragt nach dem Stand bei der Umstellung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) an Grundschulen von öffentlichem Personal auf freie Träger. Der Senat antwortet, dass die überarbeitete Verfahrensbeschreibung noch mit den Beschäftigtenvertretungen (Gesamtpersonalrat, Frauenvertretung, Vertrauensperson) abgestimmt wird und erst danach über die Fachaufsichten an die Schulen geht. Ein Trägerwechsel kann auch genehmigt werden, wenn eine Weiterbeschäftigung nur in einer nicht angrenzenden Region möglich ist; die individuelle Zumutbarkeit (Arbeitsweg, familiäre Belange) wird in persönlichen Gesprächen im Personalentwicklungskonzept festgehalten. Die Auswahl eines freien Trägers erfolgt laut Senat stets über ein Interessenbekundungsverfahren, das die Schule nach Erhalt des Genehmigungsschreibens startet. Die Trägerverträge ordnet der Senat als nichtwirtschaftliche Kooperation auf Grundlage des Schulgesetzes ein, nicht als klassisches Vergabeverfahren.

Bildung & Schule Soziales & Familie Wirtschaft & Arbeit Laufendes Verfahren Anfrage & Antwort

Quelldokument

Referenz
19/27198
Typ
Schriftliche Anfrage
Urheber
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Fraktionen
Die Linke
Themengebiet
Kinder, Jugendliche
Veröffentlicht
17.09.2026
Ebene
Landesebene (Berlin)
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